Sie sind hier: Home » Leistungsbeschreibungen » Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden.
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
Copyright 2025 © All rights Reserved.