Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Stand: 06. Mai 2025
Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.

Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.

Hinweise

Wenn Sie in einem Land leben, mit dem ein elektronischer Datenabgleich durchgeführt wird, erhalten Sie regelmäßig keine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung.

Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Ungarn und das Vereinigte Königreich.

Fristen
Die Fristen der anfordernden Stelle sind zu beachten.
Verfahrensablauf

Rentenempfänger müssen die Lebensbescheinigung persönlich bei der Gemeinde bestätigen lassen. Lebensbescheinigungen können nicht per Post übersandt werden. Sie können aber eine bevollmächtigte Person beauftragen.

Sind Sie z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
  • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen
Kosten
  • Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei Renten- oder Unfallversicherungsträgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird.
  • Dient die Bescheinigung dem Nachweis für andere Versicherungen (z. B. Betriebsrente) gilt Folgendes: Die Gebührenhöhe für die Beglaubigungen von Unterschriften auf Lebensbescheinigungen, die nicht zur Vorlage bei Renten- oder Unfallversicherungsträgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz oder Nicht-EU-Ländern mit einschlägigem Sozialversicherungsabkommen benötigt werden, ist in Ziffer 1.I.1/1.2 des Kostenverzeichnisses (KVz) zum Kostengesetz (KG) festgelegt. Sie beträgt 5 bis 60 € und bemisst sich im Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG). Die Festlegung der tatsächlichen Gebührenhöhe im Einzelfall erfolgt durch die Gemeinden selbst.

Ansprechpartner

Herr Fa. GKDS GmbH Rainer Mattern

Funktion: Datenschutzbeauftragter extern

post@schaeftlarn.de

Herr Kilian Streidl

Funktion: Werkleitung

streidl@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 28

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darchinger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 29

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buchberger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 37

Frau Jenny Dölling

Funktion: Sachbearbeiterin

doelling@schaeftlarn.de

Frau Raphaela Eidenschink

Funktion: Standesbeamtin

standesamt@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 26

Frau Veronika Gaisbauer

Funktion: Sachbearbeiterin

gaisbauer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 46

Frau Ramona Heinbach

Funktion: Sachbearbeiterin

heinbach@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 47

Herr Thomas Hiltl

Funktion: Standesbeamter

standesamt@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 22

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hirschmann@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 41

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+49 8178 9303 30

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mantovani@schaeftlarn.de

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norbach@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 21

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porer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 32

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preising@schaeftlarn.de

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probst@schaeftlarn.de

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Funktion: Assistentin

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+49 8178 9303 27

Frau Martina Spindler

Funktion: Sachbearbeiterin

spindler@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 39

Frau Sabine Steiger

Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

steiger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 42

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Funktion: Sachbearbeiterin

urban@schaeftlarn.de

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Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)