Skip to content

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ansprechpartner

No Ansprechpartner found.

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen