Sie sind hier: Home » Wespen und Hornissen – keine Zuständigkeit der Feuerwehren
Seit einigen Tagen mehren sich bei uns wieder die Anfragen bezüglich der Beseitigung von Wespen- und Hornissen Nestern in und um Wohnanwesen.
Hiermit möchten wir gerne auf Folgendes hinweisen:
Sowohl Wespen als auch Hornissen gehören mittlerweile zu den zu schützenden und vom Aussterben bedrohten Tieren. Auch wir und die gemeindlichen Feuerwehren müssen uns an die vom Gesetzgeber aufgestellten Regeln halten und sind nicht berechtigt diese zu beseitigen bzw. zu töten. Der Gesetzgeber sieht hier Strafen bis zu 5.000 Euro vor.
Sollten Sie nachweislich Allergiker sein, können Sie sich an das Landratsamt München, Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten unter folgendem Link wenden:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/meldung-von-insektennestern/
Telefonnummern der Insektenberatung:
089/62212615 oder 089/62212367.
Das Landratsamt München vermittelt Ihnen nach Prüfung Ihres Anliegens ein kostenpflichtiges Fachunternehmen.