Sterbeurkunde; Beantragung

Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.

  • Abschrift einer Urkunde
  • Ausdruck aus dem Personenstandsregister
  • Ausstellung Urkunde
  • Beglaubigte Abschrift
  • Eltern
  • Großmutter
  • Großvater
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Mehrsprachiger Auszug
  • Mutter
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  • Vater
  • Verwandte
Stand: 19. August 2025
Beschreibung

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

Fristen

Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.

Persönliche Antragstellung:

  • Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Schriftliche Antragstellung:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Sterbeurkunde bitten.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Familiennamen und Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Sterbedatum und -ort
    • gegebenenfalls Angaben zur Ehepartnerin oder zum Ehepartner
    • Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
    • Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
  • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Elektronische Antragstellung:

  • Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
  • Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag online ab.

 

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus beim Standesamt, wie hoch die Gebühren sind und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 10 Tage

Erforderliche Unterlagen
  • Beantragung Sterbeurkunde

    Persönliche Antragstellung:

    • Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
    • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
    • Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

    Schriftliche Antragstellung:

    • Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
Kosten
  • Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
  • Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Ansprechpartner

Herr Fa. GKDS GmbH Rainer Mattern

Funktion: Datenschutzbeauftragter extern

post@schaeftlarn.de

Herr Kilian Streidl

Funktion: Werkleitung

streidl@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 28

Herr Josef Darchinger

Funktion: Archivar

darchinger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 29

Frau Bettina Bernard

Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

bernard@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 20

Herr Frank Buchberger

Funktion: Sachbearbeiter

buchberger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 37

Frau Jenny Dölling

Funktion: Sachbearbeiterin

doelling@schaeftlarn.de

Frau Raphaela Eidenschink

Funktion: Standesbeamtin

standesamt@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 26

Frau Veronika Gaisbauer

Funktion: Sachbearbeiterin

gaisbauer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 46

Frau Ramona Heinbach

Funktion: Sachbearbeiterin

heinbach@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 47

Herr Thomas Hiltl

Funktion: Standesbeamter

standesamt@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 22

Frau Gisela Hirschmann

Funktion: Sachbearbeiterin

hirschmann@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 41

Herr Kemal Ibrahimi

Funktion: stellvertretender Amtsleiter

ibrahimi@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 30

Frau Erika Mantovani

Funktion: Sachbearbeiterin

mantovani@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 38

Frau Manuela Norbach

Funktion: Assistentin

norbach@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 21

Herr Andreas Porer

Funktion: Amtsleiter

porer@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 32

Frau Bianka Preising

Funktion: Sachbearbeiterin

preising@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 25

Frau Kathrin Probst

Funktion: Sachbearbeiterin

probst@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 36

Frau Doris Reis-Franke

Funktion: Assistentin

reis-franke@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 27

Frau Martina Spindler

Funktion: Sachbearbeiterin

spindler@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 39

Frau Sabine Steiger

Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

steiger@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 42

Frau Franziska Urban

Funktion: Sachbearbeiterin

urban@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 49

Herr Stefan Wallner

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

wallner@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 35

Frau Marion Wehner

Funktion: Assistentin

wehner@schaeftlarn.de

+49 8178 9303 40

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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