Hohenschäftlarn, 06.05.2020

Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser erfolgreich – Glasfasernetz in Schäftlarn wird gebaut

 

Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an alle Fürsprecher und Multiplikatoren, die dieses Kooperationsprojekt unterstützt und so erst ermöglicht haben. Alle Bürgerinnen und Bürger die einen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten nun ihren eigenen Glasfaseranschluss direkt ins Haus.

Die nächsten Schritte:

Aktuell wird nun die finale Ausbauplanung für das Glasfasernetz erstellt. Über alle baulichen Maßnahmen und die jeweilig geplanten Schritte in Ihrer Straße werden Sie von Deutsche Glasfaser direkt auf dem Laufenden gehalten. Für alle Fragen rund um das Thema Bau hat die Deutsche Glasfaser eine kostenlose Bauhotline 02861 60 940 eingerichtet. Sie erreichen diese montags bis freitags von 8 - 20 Uhr und samstags von 9 - 15 Uhr.

 

 

Hohenschäftlarn, 08.01.2020

 

Start der Nachfragebündelung

 

Schäftlarn geht zukunftsweisenden Weg mit neuer Glasfaser-Infrastruktur
Deutsche Glasfaser startet Nachfragebündelung: Bürgerinnen und Bürger
entscheiden über Glasfasernetz für ihre Heimat.

 

Hier erhalten Sie die vollständige Pressemitteilung: Deutsche Glasfaser

 

 

 

 

Hohenschäftlarn, 07.11.17

Breitbandausbau Schäftlarn - Projekt 2

 

Bayerisches Breitbandförderprogramm

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

 

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

 

Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.

 

Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.

 

Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte „weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.

 

 

Markterkundung für den Breitbandausbau

Die Gemeinde Schäftlarn führt im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

 

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

 

Bekanntmachung: Link zu Bekanntmachung

Übersichtskarte der vorläufigen Erschließungsgebiete und der Bestandsaufnahme: Link zu Übersichtskarte


Hohenschäftlarn, 1.8.2017

 

Kooperationsvertrag

 

Stellungnahme der Gemeinde Schäftlarn bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

 

Die Bestätigung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden:

 

Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag

 

 

Bekanntmachung - Auswahlentscheidung

 

 

Die Gemeinde Schäftlarn hat vom 04.06.2016 bis 09.09.2016 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

 

 

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 

 

Hier klicken Sie zur Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

 

Hohenschäftlarn, 1.6.16

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Schäftlarn führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur ,,Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)" in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

 

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

 

Bekanntmachung Auswahlverfahren Bekanntmachung Auswahlverfahren

Übersichtskarte mit den festgelegten Erschließungsgebieten (einschließlich der gemeindeeigenen Leerrohre) Übersichtskarte der Erschließungsgebiete

Adressenliste mit den FTTB/H-Anschlusspunkten Adressenliste Anschlusspunkte

Anlage zum Hauptangebot: Art, Ort und Umfang der geforderten Leistung Anlage zum Hauptangebot

 

 

Aus gegebenem Anlass wird der Abgabetermin für die Angebotsabgabe auf den 09.09.2016 verlängert.

 

(Eintragsdatum: 07.07.2016).

 

  


 

,,Markterkundung - Ergebnis"

 

Die Gemeinde Schäftlarn hat vom 15.02.2016 bis 24.03.2016 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Markterkundung Beitbandausbau

 ,,Markterkundung - Ergebnis Die Gemeinde Schäftlarn hat vom 15.02.2016 bis 24.03.2016 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.Das Ergebni