Ortsrecht

Verordnungen

Bei den bereit gestellten Verordnung handelt es sich um die jeweils geltende Fassung.

Satzungen

Bei den bereit gestellten Satzung handelt es sich um die jeweils geltende Fassung.

Informationen zur Gewerbesteuer

Wesen:Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, also eine Sachsteuer. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb; Steuerschuldner ist jedoch nicht der Gewerbebetrieb, sondern der Unternehmer. Zusammensetzung und Berechnung:Gewerbeertrag x Steuermesszahl = Steuermessbetrag aus GewerbeertragGewerbesteuermes

Informationen zur Grundsteuer

Wesen:Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, d.h. der Wert des Grundbesitzes unterliegt der Besteuerung. Allein die Tatsache, dass ein Grundstück vorhanden ist, zieht die Steuerpflicht nach sich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners bleibt dabei unberücksichtigt. Zusammensetzung und Bere

Informationen zur Hundesteuer

Wesen:Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Jahresaufwandssteuer und wird aufgrund einer Satzung erhoben. Anmeldung zur Hundesteuer:Die Anmeldung zur Hundesteuer ist erforderlich, wenn ein Hund über vier Monate alt ist und im Gemeindegebiet gehalten wird. Zur Kennzeichnung des Hundes wird vom Steuer

Steuern, Gebühren und Beiträge

GrundsteuerGrundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Hebesatz 310 v.H.Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke: Hebesatz 340 v.H. GewerbesteuerHebesatz 320 v.H. HundesteuerFür jeden Hund 80,00 € jährlichFür Jagdhunde, die eine Brauchbarkeitspüfung abgelegt haben, 40,00 € jährlichFü