Informationen zur Hundesteuer

Wesen:

Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Jahresaufwandssteuer und wird aufgrund einer Satzung erhoben.

 

Anmeldung zur Hundesteuer:

Die Anmeldung zur Hundesteuer ist erforderlich, wenn ein Hund über vier Monate alt ist und im Gemeindegebiet gehalten wird. Zur Kennzeichnung des Hundes wird vom Steueramt eine Hundemarke ausgegeben.

 

Fälligkeit der Hundesteuer:

Bei der erstmaligen Anmeldung eines Hundes ist die Steuer einen Monat nach Zustellung des Hundesteuerbescheides zur Zahlung fällig. In den Folgejahren ist die Hundesteuer immer zum 15. Februar fällig. Hierzu ergeht jedoch kein neuerlicher Bescheid.