Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung für die Gemeinde Schäftlarn ist abgeschlossen. Der vorbereitende Bauleitplan, der für die ganze Gemeinde gilt, ist seit 15. Februar 2002 rechtswirksam. Damit ist ein großer Schritt in Richtung Ortsentwicklung aber auch Erhaltung unserer wertvollen Landschaft und unserer gewachsenen Struktur getan.

 

In den Flächennutzungsplan ist ein Landschaftsplan integriert. Nach insgesamt drei Auslegungen fasste der Gemeinderat noch im Vorjahr, am 18.12.2001 den abschließenden Feststellungsbeschluss. Die Genehmigung durch das Landratsamt München erfolgte mit Schreiben vom 10.01.2002.

 

Der Flächennutzungsplan ist von seiner Rechtsnatur her ein Gemeinderatsbeschluss und keine Satzung. Dies unterscheidet ihn vom Bebauungsplan, der eine Rechtsnorm ist.

 

Er ist jedoch Grundlage aller künftigen baulichen Entwicklung in der Gemeinde Schäftlarn und in allen Ortsteilen. Auf seiner Basis werden künftig Bebauungspläne entwickelt, die eine maßvolle Weiterentwicklung unserer Ortsteile mit Rücksicht auf den Natur- und Landschaftsschutz ermöglichen. Auch der Flächennutzungsplan ist selbstverständlich fortzuschreiben und in einigen Jahren dann neu zu erlassen.

 

Die Ansiedlung von Betrieben und die Sicherstellung von Wohnraum für Einheimische wird jetzt Aufgabe der Bauleitplanung in Form von verbindlichen Bauleitplänen, den Bebauungsplänen für Teilgebiete unserer Gemeinde sein.

 

Hier sind die Ortsmitten ein großes Anliegen der Bauverwaltung, um deren Erhaltung in ihrem gewachsenen Orts- und Landschaftsbild sich die Gemeinde künftig besonders bemühen muss, um dem wachsenden Siedlungsdruck und der Tendenz der zu starken Nachverdichtung entgegnen zu können. Auf diese reizvolle Aufgabe freut sich auch Ihre Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat in den nächsten Jahren.